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altersvorsorge - überblick
Zwischen Ihrem heutigen Nettoeinkommen und den Ansprüchen auf die gesetzliche Altersversorgung bestehen erhebliche Lücken, die nur durch die private Vorsorge geschlossen werden können.
Die private Altersvorsorge ist spätestens seit Einführung des Alterseinkünftegesetzes im Jahr 2005 in aller Munde. Durch die ungünstige Kombination aus sinkender Geburtenrate und dem umlagenfinanzierten Rentenversicherungssystem in Deutschland steht die gesetzliche Rentenversicherung vor ernsthaften Finanzierungsproblemen. So versorgen heute rund zwei Beitragszahler einen Rentner, während sich das Verhältnis im Jahr 2030 auf eins zu eins verschlechtern wird. In 25 Jahren ist nahezu jeder dritte Bundesbürger 65 Jahre alt, was nach einer aktuellen Studie der EU die höchste Seniorenquote in ganz Europa sein wird.
Die Folge: Das deutsche Rentenversicherungssystem vermag heutige Generationen in der Zeit nach ihrer Erwerbstätigkeit nicht mehr ausreichend zu versorgen.
Auch die Vorsorgeprognosen berufsständischer Versorgungswerke, der Beamtenpensionen sowie der Zusatzversorgungseinrichtungen für Angestellte im öffentlichen Dienst werden immer schlechter.
Konkret bedeutet dies, dass zwischen dem heutigen Nettoeinkommen eines jeden Berufstätigen und den Ansprüchen auf die gesetzliche Altersversorgung eine erhebliche Versorgungslücke auftritt. Hinzu kommen steigende Kosten im Gesundheitswesen, die die Beiträge für die Krankenversicherungen erhöhen und somit das verfügbare Renteneinkommen weiter schmälern werden. Auch herrscht immer mehr Unsicherheit hinsichtlich der Geldwertstabilität und somit der Kaufkraft künftiger Renten.
Aus den genannten Gründen ist die private Vorsorge essentiell, um seinen Lebensstandard im Alter beibehalten zu können. Für Sie bedeutet das, sich vor allem folgende Fragen zu stellen:
• Was habe ich an Renteneinkünften zu erwarten?
• Welche Ziele habe ich für meine Altersvorsorge?
• Was kann ich ab heute unternehmen, um diese Ziele zu erreichen?
Der Staat hat das Problem der Unterversorgung im Rentenalter inzwischen erkannt und reformiert das deutsche Rentenversicherungssystem Schritt für Schritt – weg von der Umlagenfinanzierung hin zur nachgelagerten Besteuerung. Als Folge hiervon wird die private Vorsorge heute immer stärker steuerlich gefördert, was Sie nutzen sollten!
altersvorsorge - überblick
Zwischen Ihrem heutigen Nettoeinkommen und den Ansprüchen auf die gesetzliche Altersversorgung bestehen erhebliche Lücken, die nur durch die private Vorsorge geschlossen werden können.
Die private Altersvorsorge ist spätestens seit Einführung des Alterseinkünftegesetzes im Jahr 2005 in aller Munde. Durch die ungünstige Kombination aus sinkender Geburtenrate und dem umlagenfinanzierten Rentenversicherungssystem in Deutschland steht die gesetzliche Rentenversicherung vor ernsthaften Finanzierungsproblemen. So versorgen heute rund zwei Beitragszahler einen Rentner, während sich das Verhältnis im Jahr 2030 auf eins zu eins verschlechtern wird. In 25 Jahren ist nahezu jeder dritte Bundesbürger 65 Jahre alt, was nach einer aktuellen Studie der EU die höchste Seniorenquote in ganz Europa sein wird.
Die Folge: Das deutsche Rentenversicherungssystem vermag heutige Generationen in der Zeit nach ihrer Erwerbstätigkeit nicht mehr ausreichend zu versorgen.
Auch die Vorsorgeprognosen berufsständischer Versorgungswerke, der Beamtenpensionen sowie der Zusatzversorgungseinrichtungen für Angestellte im öffentlichen Dienst werden immer schlechter.
Konkret bedeutet dies, dass zwischen dem heutigen Nettoeinkommen eines jeden Berufstätigen und den Ansprüchen auf die gesetzliche Altersversorgung eine erhebliche Versorgungslücke auftritt. Hinzu kommen steigende Kosten im Gesundheitswesen, die die Beiträge für die Krankenversicherungen erhöhen und somit das verfügbare Renteneinkommen weiter schmälern werden. Auch herrscht immer mehr Unsicherheit hinsichtlich der Geldwertstabilität und somit der Kaufkraft künftiger Renten.
Aus den genannten Gründen ist die private Vorsorge essentiell, um seinen Lebensstandard im Alter beibehalten zu können. Für Sie bedeutet das, sich vor allem folgende Fragen zu stellen:
• Was habe ich an Renteneinkünften zu erwarten?
• Welche Ziele habe ich für meine Altersvorsorge?
• Was kann ich ab heute unternehmen, um diese Ziele zu erreichen?
Der Staat hat das Problem der Unterversorgung im Rentenalter inzwischen erkannt und reformiert das deutsche Rentenversicherungssystem Schritt für Schritt – weg von der Umlagenfinanzierung hin zur nachgelagerten Besteuerung. Als Folge hiervon wird die private Vorsorge heute immer stärker steuerlich gefördert, was Sie nutzen sollten!
schichtensystem der altersvorsorge
Das 3-Schichtensystem der privaten Altersvorsorge zeigt konkret, welche Möglichkeiten der privaten Vorsorge in welchem Maß staatlich gefördert wird. Die Kategorisierung in drei Schichten wurde im Jahr 2005 bei der Rentenreform eingeführt und sieht im Detail wie folgt aus:
1. Schicht: In die erste Schicht fallen
• gesetzliche Rentenversicherung;
• Beamtenpensionen;
• berufsständige Versorgungswerke;
• Basisrente (auch Rüruprente genannt).
Die Beiträge zu diesen Versicherungen sind entweder komplett oder zu gewissen Anteilen (mit steigender Tendenz) steuerfrei - ab dem Jahr 2025 sind alle Beiträge aus dieser Schicht komplett steuerfrei. Im Gegensatz zur zweiten Schicht, können diese Steuervorteile von allen Steuerpflichtigen genutzt werden, auch von Selbstständigen. Im Gegenzug sind die Leistungen heute teilweise, ab dem Jahr 2040 komplett, steuerpflichtig.
2. Schicht: In diese Schicht gehören
• betriebliche Altersversorgung;
• Riesterrente.
Grundsätzlich werden diese Produkte während der Beitragszahlung steuerlich und/oder mit Zuschüssen gefördert – teilweise sind sie sogar von der Sozialversicherungspflicht befreit. Im Gegenzug werden die Leistungen nachgelagert besteuert, also dann, wenn die Rentenzahlungen einsetzen.
3. Schicht: In diese Schicht gehören Kapitalanlageprodukte wie private Lebens- und Rentenversicherungen oder auch Fondssparpläne. Im Gegenteil zur 1. und 2. Schicht wird die Altersvorsorge in der 3. Schicht steuerlich nicht während der Einzahlung begünstigt, d.h. die Beiträge müssen aus voll versteuertem Einkommen geleistet werden. Die Erträge bei einmaliger Auszahlung hingegen, die sich aus Auszahlungsbetrag abzgl. der Summe aller eingezahlten Beiträge errechnet, müssen mit dem Abgeltungssteuersatz von 25% versteuert werden. Wenn die Leistung nach dem vollendeten 60. Lebensjahr und nach mindestens 12jähriger Vertragslaufzeit fällig wird, muss nur die Hälfte der Erträge versteuert werden – und zwar mit dem individuellen Einkommenssteuersatz. Wird die Versicherung als lebenslange Rente gezahlt, ist die Versteuerung abhängig vom Beginn der Rentenzahlung und es werden nur die vom Gesetzgeber geschätzten Ertragsanteile versteuert:


basisrente (rüruprente)
Die Basisrente (auch Rürup-Rente genannt) ist eine steuerlich stark geförderte Rentenversicherung und eignet sich vor allem für
• Selbstständige
• Spitzenverdiener
• Beamte
Funktionsweise:
In die Basisrente können maximal € 20.000,- pro Person und Jahr (inkl. aller Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung bzw. zum berufsständischen Versorgungswerk) eingespart werden. Diese Summe ist im Jahr 2011 zu 72% steuerlich absetzbar und erhöht sich pro Jahr um weitere 2 Prozentpunkte, so dass ab dem Jahr 2025 100% der Beiträge bis zum genannten Höchstbetrag als Vorsorgebeiträge steuerlich gefördert werden. Ehepaare könnten dann sogar bis zu € 40.000,- absetzen.
Ihre Vorteile auf einen Blick:
• Je höher der persönliche Grenzsteuersatz des Einkommens, desto höher die steuerliche Ersparnis;
• das angesparte Kapital ist Hartz IV-sicher;
• Beitragsanteile können bis zu 49% auch für die Absicherung von Todes- und Berufsunfähigkeitsrisiken aufgewendet werden, ohne dass sich dies steuerschädlich auswirkt;
• die Basisrente stellt eine sinnvolle Alternative zur betrieblichen Altersvorsorge dar (z.B. für Beamte);
• flexible Beitragszahlungen (Nachschießen ohne erneuten Vertragsabschluss) sind jederzeit möglich;
• ein flexibles Renteneintrittsalter kann vereinbart werden.
Was sollte beachtet werden?
• Der heutige Steuervorteil wird teilweise im Rentenalter zum Steuernachteil, denn: Die Rentenleistungen müssen ab dem Jahr 2040 voll versteuert werden (unter Berücksichtigung von steuerlichen Freibeträgen und des progressiven Steuertarifs lohnt sich die heutige Absetzbarkeit dennoch);
• die Rentenzahlung kann frühestens ab dem 60. Lebensjahr vereinbart werden;
• Zusatzversicherungen müssen in der Leistungsphase ebenfalls voll versteuert werden.
Es gibt viele weitere Vor- und Nachteile, die wir Ihnen gerne in einem Beratungsgespräch näher erläutern. Diese hängen vor allem von Ihrer individuellen Lebenssituation ab.
Es ist uns ein Anliegen, dass Sie gut abgesichert sind! Ermitteln Sie daher – gerne gemeinsam mit uns – Ihren Bedarf und den richtigen Anbieter.
Unsere Erfahrung – Ihr Gewinn!

riesterrente
Wer einen Riesterrentenvertrag abschließt wird vom Staat für sich, seine Kinder und ggf. seinen Ehepartner mit Zuschüssen zwischen €154,- und € 300,- pro Jahr und Person gefördert. Riestern lohnt sich vor allem für:
• Geringverdiener
• Familien
• Alleinstehende Spitzenverdiener
Funktionsweise:
Riestern lohnt sich deshalb, weil staatliche Zulagen oder steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten schon heute für eine hohe und absolut sichere Rendite sorgen – zusätzlich zur eigentlichen Anlagerendite der Sparbeiträge. Das Riestersparen gehört somit zur zweiten Schicht des Altersvorsorgesystems in Deutschland.
Ihre Vorteile auf einen Blick:
• Jeder Förderberechtigte, der mindestens 4% (abzgl. € 154,-) seines letztjährigen Bruttoeinkommens im laufenden Jahr spart (max. € 2.100,-, min. € 60,-), erhält vom Staat € 154,- Zulage (Bsp.: Person, alleinstehend, keine Kinder, Einkommen in 2009: € 25.000,- € 846,- müssen in 2010 als Eigenbeitrag gespart werden, damit der Staat 154,- dazu gibt);
• sollten diese € 154,- Zulage weniger sein, als der Betrag, den die Person durch steuerliche Abschreibung der Beiträge (Sonderausgabenabzug) am Jahresende einspart, wird vom Finanzamt statt der Zulage die Abschreibung gewährt (sog. Günstigerprüfung) (Bsp. wie oben, angenommener Spitzensteuersatz 28% 28%* € 1.000,- = 280,- > 154,- es wird der Sonderausgabenabzug gewährt);
• für kindergeldberechtigte Kinder gibt es zudem jährlich € 185,- Zulage;
• für Kinder, die nach dem 01.01.2008 geboren wurden, gibt es € 300,- Zulage;
• für Ehepartner gibt es ebenfalls € 154,- Zulage, wenn ein eigenständiger Vertrag für diesen besteht;
• für junge Leute (bis 25 Jahre) gibt es einmalig bei Abschluss eines Riestervertrages € 200,- Zulage.
Was sollte beachtet werden?
• Förderberechtigt sind Sie nur, wenn Sie oder Ihr Ehepartner in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen;
• es können max. 30% als Kapitalabfindung (bei Wohnriester sogar bis 100%) vereinbart werden, der Rest wird lebenslang gleichbleibend oder steigend verrentet;
• die Leistung kann frühestens ab dem 60. Lebensjahr (ausgenommen Wohnriester) in Anspruch genommen werden.
Es gibt viele weitere Vor- und Nachteile, die wir Ihnen gerne in einem Beratungsgespräch näher erläutern. Diese hängen vor allem von Ihrer individuellen Lebenssituation ab.
Es ist uns ein Anliegen, dass Sie gut abgesichert sind! Ermitteln Sie daher – gerne gemeinsam mit uns – Ihren Bedarf und den richtigen Anbieter.
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betriebliche altersversorgung
Die betriebliche Altersversorgung (baV) gehört zur zweiten Schicht des Altersvorsorgesystems. Sie kann eine Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenabsicherung umfassen. Die staatliche Förderung bei der baV ist besonders attraktiv, denn Sie investieren absolut steuerfrei – bis zu gewissen Grenzen zudem sozialversicherungsfrei – in Ihre Rente…und das Monat für Monat.
In Deutschland hat jeder Arbeitnehmer seit Januar 2002 einen Rechtsanspruch auf die betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung.
Funktionsweise:
Die gängigsten Formen der betrieblichen Altersversorgung sind die Direktversicherung, die Pensionskasse sowie der Pensionsfonds. Über die genannten Durchführungswege können Sie jährlich bis zu 2.640,- € (steuer-und sozialabgabenfrei) zzgl. 1.800,- € (nur steuerfrei) in Ihre Rente investieren. Das Geld wird direkt von Ihrem Bruttolohn abgezogen und durch Ihren Arbeitgeber an die Versicherung, Pensionskasse oder den Pensionsfonds abgeführt. Der
Sparbeitrag für Ihre Altersversorgung ist somit wesentlich höher als die Belastung Ihres Nettolohns.
Hierzu ein einfaches Rechenbeispiel:

Das Rechenbeispiel verdeutlicht: Bei einem jährlichen Bruttolohn von € 30.000,- bedeuten € 2.592,- (monatl. € 216,-) Sparbeitrag eine Nettobelastung von nur € 1.362,60 (monatl. € 113,-). Dabei gilt, je höher Ihr monatliches Einkommen, desto größer wird der Vorteil für Sie.
Ihre Vorteile auf einen Blick:
• Hohe Einsparmöglichkeiten bei den Sozialabgaben;
• hohe Einsparmöglichkeiten bei der Einkommenssteuer;
• hohe Sparrate bei geringem monatlichem Nettoaufwand;
• Hartz IV sicheres Sparen;
• Mitnahme der betrieblichen Altersvorsorge bei Arbeitsplatzwechsel möglich.
Was sollte beachtet werden?
• Die Rente wird nachgelagert versteuert;
• der früheste Rentenbeginn ist im Alter von 60 Jahren möglich.
Es gibt viele weitere Vor- und Nachteile, die wir Ihnen gerne in einem Beratungsgespräch näher erläutern. Insbesondere die Wahl des für Sie optimalen baVDurchführungswegs erfordert fachliches und methodisches Wissen, das wir Ihnen gerne vermitteln.
Es ist uns ein Anliegen, dass Sie gut abgesichert sind! Ermitteln Sie daher – gerne gemeinsam mit uns – Ihren Bedarf und den richtigen Anbieter.
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private rentenversicherung
Die Privatrente gehört zur dritten Schicht des Altersvorsorgesystems und sie sichert das sogenannte Langlebigkeitsrisiko ab, indem im Erlebensfall eine Leibrente (wahlweise auch Kapitalabfindung) durch die Versicherung gezahlt wird.
Mit dieser "reinsten" Form der Altersversorgung können Sie jedoch nicht nur für die Rente vorsorgen. Darüberhinaus eignet sich die Privatrente auch hervorragend für das flexible Sparen mit mittelfristigem Anlagehorizont und zur Hinterbliebenenabsicherung.
Funktionsweise:
• Die Beitragszahlung kann regelmäßig mit oder ohne Sonderzahlungen oder auch gegen Einmalbeitrag erfolgen;
• eine Mindestvertragslaufzeit gibt es bei der privaten Rentenversicherung nicht;
• flexible Teilentnahmen sind in der Regel möglich;
• die Anlageform ist völlig frei wählbar: Klassische Produkte bieten einen relativ hohen Garantiezins, der durch laufende Überschussbeteiligungen ergänzt wird. Kapitalmarktorientierte Produkte basieren auf einer flexibel gestaltbaren Kombination aus Aktien-, Renten- oder Mischfonds, wobei hierbei kein oder ein nur sehr geringer Garantiezins angeboten wird.
Auch die Kombination mit anderen Versicherungsbausteinen ist möglich und kann in einigen Fällen durchaus sinnvoll sein. Die häufigste Form einer solchen Verknüpfung ist die kapitalbildende Lebensversicherung, bei der die Privatrente mit einer Risikolebensversicherung zur Hinterbliebenenabsicherung verbunden wird. Ebenso ist die Kombination mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung möglich, wobei letztere im Leistungsfall neben einer Berufsunfähigkeitsrente auch die weitere Beitragszahlung für die Rentenversicherung leistet. Es wird also flexibles, ertragsreiches Sparen mit nützlichem
Versicherungsschutz kombiniert.
Ihre Vorteile gegenüber einem Banksparplan:
Besonders attraktiv z.B. gegenüber Banksparplänen wird die Privatrente durch die steuerliche Förderung: Beginnt die Rente z.B. zum vollendeten 65. Lebensjahr, sind 82% steuerfrei zu vereinnahmen, der Rest wird mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz versteuert. Sollte durch vorherige Teilentnahmen der Rentenbeginn verschoben werden, steigt der steuerfreie Anteil an, da dieser von dem jeweiligen Alter zum Rentenbeginn des Vertrages abhängt.
Der wohl größte Vorteil der Privatrente liegt jedoch in der nachgelagerten Besteuerung: Nachgelagerte Besteuerung bedeutet, dass die Erträge nicht am Ende eines jeden Jahres, sondern erst am Ende der Laufzeit besteuert werden. Hierdurch kann sich der Wertsteigerungsprozess durch Zins und Zinseszins im Unterschied zu einem Bank- oder Fondssparplan steuerlich unbeeinträchtigt vollziehen. Sofern die Entnahmen erst nach dem 60. Lebensjahr bei mindestens
12jähriger Laufzeit getätigt werden, müssen zudem nur 50% der Erträge versteuert werden.
Hierzu ein vergleichendes Rechenbeispiel zwischen Banksparplan und privater Rentenversicherung:
Annahmen: Monatlicher Beitrag 200,- €, Laufzeit 15 Jahre, Endalter 60 Jahre, Verzinsung 4%
Wie man sieht, entwickelt sich die Privatrente deutlich besser als der Banksparplan, weil die Erträge erst am Ende versteuert werden – und das unter den genannten Voraussetzungen sogar nur zur Hälfte.
Wie auch bei anderen Versicherungssparten, spielt auch bei der Privatrente die Auswahl des passenden Anbieters eine entscheidende Rolle. Die Finanzstabilität des Versicherers, die Zuverlässigkeit der Prognosen in der Vergangenheit, die Höhe der aktuellen und prognostizierten Überschüsse, die Fondsauswahl, das Ablaufmanagement und nicht zuletzt die Kostenquote spielen hierbei eine grundlegende Rolle.
Es gibt viele weitere Vor- und Nachteile, die wir Ihnen gerne in einem Beratungsgespräch näher erläutern. Diese hängen vor allem von Ihrer individuellen Lebenssituation ab.
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gesundheit - überblick
Der medizinische Fortschritt und der demografische Wandel stellen das deutsche Gesundheitssystem vor immer größere Herausforderungen. Die Kombination aus beidem führt zu stetig steigenden Gesundheitskosten, die sowohl den gesetzlichen Krankenkassen, als auch den privaten Krankenversicherern Kopfzerbrechen bereiten und auf die Versicherten umgelegt werden.
Die Einführung des Gesundheitsfonds im Jahr 2009 sollte für mehr Wettbewerb und somit mehr Effizienz bei den gesetzlichen Krankenkassen sorgen. Inzwischen muss ein Großteil der Bevölkerung Zusatzbeiträge aufbringen, da die Krankenkassen mit den ihnen zugeteilten Geldern nicht auskommen. Aber auch privat Versicherte mussten zu Beginn des Jahres einmal mehr z.T. erhebliche Beitragsanpassungen hinnehmen.
Dennoch lohnt sich i.d.R. eine private Vollversicherung; allerdings sollte dies individuell sehr genau geprüft werden. Wenn die Vollversicherung aus formalen, gesundheitlichen oder ökonomischen Gründen für Sie nicht in Frage kommt, dann werden wir Ihnen diese auch nicht empfehlen. Empfehlenswert wären dann hingegen i.d.R. private Zusatzversicherungen, um die qualitativen Lücken bzw. die sukzessive verringerten Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung auszugleichen.
private krankenversicherung
Bin ich privat besser und günstiger krankenversichert als gesetzlich?
Um diese Frage für Sie zu klären, gilt es drei Zwischenfragen zu beantworten:
1. Möchte ich mich privat versichern?
2. Erfülle ich die formalen Voraussetzungen, mich privat zu versichern?
3. Welche Krankenversicherung ist die Richtige für mich?
1.) Möchte ich mich privat versichern?
In der Regel wird Ihnen die private Krankenversicherung einen umfassenderen Schutz als die gesetzliche bieten. Ob dies auch günstiger für Sie ist, hängt von Ihrem Eintrittsalter, Ihrem Gesundheitszustand, den gewählten Tarifleistungen und Ihrer Familiensituation ab.
Der klare Vorteil einer privaten Krankenversicherung ist in jedem Falle der höhere Spielraum bzgl. der Mitbestimmung und der Auswahl der für Sie optimalen Versorgung beim Arzt und in der Apotheke. Das durch die Medien geprägte Wort des „Patienten erster Klasse“ ist sehr treffend, wenn man in diesem Zusammenhang die Vorteile der privater gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung beschreiben möchte.
2.) Erfülle ich die formalen Voraussetzungen, mich privat zu versichern?
Seit Januar 2009 besteht für jede in Deutschland lebende Person Versicherungspflicht. Das bedeutet, dass empfindliche Strafen erhoben werden, falls jemand nicht krankenversichert ist. Ob Sie sich gesetzlich oder privat versichern können/müssen, hängt von einigen formalen Voraussetzungen ab. So ist in jedem Fall gesetzlich pflichtversichert, wer…
• …sich in einer Ausbildung befindet (egal welches Einkommen),
• …im letzten Jahr Arbeitnehmer war mehr als € 400,- aber weniger als die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG in 2011: € 49.500,-) verdient hat;
• …Student/in ist (bis zum 30. Lebensjahr oder 14. Fachsemester und wenn vorher nicht privat versichert);
• …Renter/in ist und zu 9/10 in der zweiten Hälfte seines/ihres Erwerbslebens in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert war;
• …arbeitslos ist und ALG I bezieht;
• …arbeitslos ist, ALG II bezieht und unmittelbar vorher in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert war.
Privat krankenversichern hingegen können Sie sich also grundsätzlich, wenn Sie entweder selbstständig sind oder aber als Angestellte/r die Jahresarbeitsentgeltgrenze ( z.Z. € 49.500,-) im letzten Kalenderjahr mit Ihrem Gehalt überschritten haben.
Es gibt weitere Ausnahmen, die wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch erläutern.
3.) Welche Krankenversicherung ist die Richtige für mich?
Sind die formalen Vorausaussetzungen erfüllt, gilt es zu prüfen, welche private Krankenversicherung die Richtige für Sie ist.
Insbesondere die extrem unübersichtliche Tarifvielfalt in der privaten Krankenversicherung erfordert eine jahrelange Erfahrung und eine softwarebasierte Selektion der Anbieter und Leistungen. Wir können Ihnen beides bieten!
Unsere umfassende Beratung umfasst u.a.:
• Software- und erfahrungsbasierte Auswahl der für Sie richtigen Leistungen mit dem zu Ihnen passenden Tarif;
• Software- und erfahrungsbasierte Auswahl des für Sie optimalen Anbieters;
• Beachtung von / Beratung zu kundenspezifisch wichtigen Bedingungen (z.B. Regelungen zur Kindernachversicherung, Wartezeiten, Alterungsrückstellungen, Basistarif, etc.);
• Nutzung der genaue Kenntnis der Antragsfragen und-verfahren bei den Versicherern;
• Beachtung persönlicher Interessen (z.B. Heilpraktikerleistungen, Selbstbeteiligung, etc.);
• Berücksichtigung der steuerlichen Behandlung der Beiträge unter Beachtung aktueller Gesetzesreformen (z.B. des Bürgerentlastungsgesetzes seit Januar 2010);
• und vieles mehr.
Daneben gibt es viele weitere Vor- und Nachteile der privaten Krankenversicherung, die wir Ihnen gerne in einem Beratungsgespräch näher erläutern.
Gerade die Entscheidung für oder gegen eine Krankenvollversicherung ist eine, die Sie wahrscheinlich nur ein einziges Mal in Ihrem Leben treffen werden. Es sollte daher unbedingt die richtige Entscheidung sein!
Es ist uns ein Anliegen, dass Sie gut abgesichert sind! Ermitteln Sie daher – gerne gemeinsam mit uns – Ihren Bedarf und den richtigen Anbieter.
Unsere Erfahrung – Ihr Gewinn!

krankenzusatzversicherung
Sollte es für Sie nicht möglich oder sinnvoll sein, sich privat krankenvollzuversichern – sei es aufgrund von Vorerkrankungen, von erhöhten Aufwendungen für die Mitversicherung Ihrer Kinder oder aufgrund formaler Kriterien – sollten Sie und Ihre Kinder sich privat zusatzversichern, um die Lücken in der gesetzlichen Krankenkasse zu schließen.
Die Erweiterung der Krankenhausleistungen, der ambulanten Leistungen, die erhöhte Kostenübernahme im Zahnbereich oder aber ein privates Krankentagegeld – all dies sind Bereiche, in denen Sie Ihre Gesundheitsversorgung durch eine private Zusatzversicherung auf den Stand einer privaten Vollversicherung anheben können.
Die leistungsstarken Ergänzungstarife unterscheiden sich in ihrer Leistungsvielfalt, aber auch in der Vielfalt der Bedingungen von einer Krankenvollversicherung nicht. Z.B. gibt es im Zahnbereich Versicherungen, die auf der Grundlage von Lebensversicherungsmodellen tarifiert werden, aber auch solche, die wie eine private Krankenvollversicherung kalkuliert werden. Der Unterschied für Sie liegt z.B. in der Sicherheit der Beitragsstabilität. Auch in der privaten Krankenzusatzversicherung erfordert die richtige Auswahl des Anbieters und des Tarifs die richtige Software und eine jahrelange Erfahrung.
Es ist uns ein Anliegen, dass Sie gut abgesichert sind! Ermitteln Sie daher – gerne gemeinsam mit uns – Ihren Bedarf und den richtigen Anbieter.
Unsere Erfahrung – Ihr Gewinn!

pflegeversicherung
Die steigende Lebenserwartung hat zur Folge, dass immer mehr Menschen in Deutschland altersbedingt pflegebedürftig werden. Aber auch die krankheits- und unfallbedingte Pflegebedürftigkeit hat in den letzten Jahren stetig zugenommen. Hier hilft nur eine private Pflegeversicherung.
Wie die abgebildete Tabelle zeigt, reichen die Leistungen der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung leider nicht mal annähernd, um die tatsächlichen Kosten
einer Pflege abzudecken.

Kinder und Ehepartner sehen sich häufig vor unüberwindbaren Konflikten, wenn ein naher Angehöriger zum Pflegfall wird. Auf der einen Seite möchten Sie die bestmögliche Versorgung für die Betroffenen sicherstellen, können aber auf der anderen Seite die finanziellen Mittel hierzu nicht aufwenden. Hiermit sind nicht nur die Kosten für ein angemessenes Pflegeheim gemeint, sondern vor allem auch die Möglichkeit einer häuslichen Pflege. Denn die finanziellen Einbußen durch z.B. die teilweise Aufgabe des Jobs, die notwendig ist, um einen Angehörigen häuslich zu pflegen, werden von der gesetzlichen Pflegeversicherung nur in
sehr geringem Maße ausgeglichen.
Deshalb raten wir Ihnen zu einer privaten Pflegeversicherung, die die Versorgungslücke zwischen den gesetzlichen Leistungen und dem von Ihnen gewünschten Pflegestandard – ob häusliche Pflege oder Pflegeheim – schließt. Eine solche Versicherung ist vergleichsweise günstig, erfordert aber wie die meisten Versicherungen die spezielle Kenntnis der Bedingungen, um die angebotenen Leistungen richtig zu bewerten. Unter anderem kommt es auf folgende Punkte an:
• Wartezeiten;
• Karenzzeiten;
• Leistung bei häuslicher Pflege durch Angehörige;
• Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht des Versicherers;
• und vieles mehr…
Zudem stehen mehrerer Varianten der Absicherung zur Verfügung:
• Pflegekostenversicherung;
• Pflegetagegeldversicherung;
• Pflegerentenversicherung.
Es ist uns ein Anliegen, dass Sie und Ihre Angehörigen gut abgesichert sind! Ermitteln Sie daher – gerne gemeinsam mit uns – Ihren Bedarf und den richtigen Anbieter.
Unsere Erfahrung – Ihr Gewinn!

auslandsreisekrankenversicherung
Wer verreist, ob privat oder beruflich, sollte sich immer die Frage stellen: Wie bin ich im Ausland versichert?
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen krankheitsbedingte Auslandsrechnungen in den Staaten des europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie in Staaten mit einem Sozialversicherungsabkommen nicht immer bzw. häufig nur zu einem Teil. Im außereuropäischen Ausland werden generell gar keine Leistungen übernommen – noch nicht einmal anteilig. Die Kosten für einen Rücktransport aus dringend medizinscher Notwendigkeit übernimmt die gesetzliche Krankenkasse grundsätzlich nie.
Die private Auslandsreisekrankenversicherung leistet bei allen unvorhersehbaren Krankheitsfällen und übernimmt u.a. die Kosten für:
• Ambulante Heilbehandlungen;
• ärztlich verordnete Medikamente;
• schmerzstillende Zahnbehandlung und dafür notwendige Zahnfüllungen;
• Krankenhausbehandlungen als Privatpatient einschließlich notwendiger Operationen;
• medizinisch notwenigen Rücktransport;
• und vieles mehr…
Bei der Auswahl des richtigen Anbieters und des Tarifs kommt es neben den Leistungen und der Höhe der Beiträge auch darauf an, wohin ins Ausland Sie reisen möchten (problematisch z.B. Russland, Ukraine, etc.) sowie darauf, wie lange Sie im Ausland verweilen wollen. I.d.R. sind bei einfachen Auslandsreisekrankenversicherungen nämlich 42 bis max. 70 Tage versichert. Längere Reisen bedürfen einer besonderen Vereinbarung mit den Versicherern.
Es ist uns ein Anliegen, dass Sie gut abgesichert sind! Ermitteln Sie daher – gerne gemeinsam mit uns – Ihren Bedarf und den richtigen Anbieter.
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existenzsicherung - überblick
In diesem Bereich finden Sie Informationen zu den Versicherungen, die unserer Meinung nach für jeden existenziell wichtig sind. Hierzu gehören die private Haftpflichtversicherung, die Berufsunfähigkeitsversicherung und unter Umständen auch die private Unfallversicherung.
berufsunfähigkeitsversicherung
Die private Berufsunfähigkeitsvorsorge gehört zu den wichtigsten Absicherungen, da die gesetzliche Rentenversicherung so gut wie keine Leistungen bei Berufsunfähigkeit bietet. Auf den Punkt gebracht steht durch eine Berufsunfähigkeit der bisherige Lebensstandard und ihr angespartes Vermögen auf dem Spiel.
25% aller Arbeitnehmer/innen - das heißt jede/r vierte - verliert vor Eintritt in die Regelaltersrente teilweise oder vollständig seine/ihre Arbeitskraft. Die häufigsten Ursachen sind geläufige Krankheiten wie Herz-Kreislauferkrankungen, psychische Probleme (z.B. Burn-Out) oder aber Schäden am Bewegungsapparat. Durch den Wegfall des Einkommens stehen Betroffene häufig vor großen finanziellen Belastungen und können ihren Lebensstandard nicht aufrecht erhalten.
Die gesetzliche Rentenversicherung schützt Personen, die nach dem 01.01.1961 geboren sind, nicht mehr gegen Berufsunfähigkeit, sondern nur gegen Erwerbsminderung/-unfähigkeit. Dies bedeutet, eine (i.d.R. sehr geringe) Leistung wird nur erbracht, wenn der/die Betroffene nicht mehr in der Lage sein sollte, jedwede Tätigkeit mit einer gewissen Regelmäßigkeit auszuüben – unabhängig vom bisherigen Beruf oder dem Bildungsgrad. Zudem müssen die betroffenen Personen mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Das wiederum bedeutet, dass eine Leistung überhaupt nur in den schwerwiegendsten bzw. seltensten Fällen fällig wird.
Aus diesem Grund raten nicht nur wir Ihnen zu einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung (BU), sondern auch Verbraucherschützer und unabhängige Institutionen wie z.B. die Stiftung Warentest (u.a. Finanztest Juli 2008). Die private BU sichert Sie gegen das existenzielle Risiko, Ihren derzeitigen Beruf krankheits- und unfallbedingt zu einem bestimmten Grad nicht mehr ausüben zu können. Schon für Studenten und Azubis ist eine Absicherung möglich und ratsam. In diesen Fällen wird bei guten Anbietern der entsprechende Studiengang / der erwartete Ausbildungsabschluss zugrunde gelegt. Dabei gilt: je gesünder und je jünger Sie sind, desto preiswerter ist der Schutz!
Die Anbieter am Markt unterscheiden sich allerdings nicht nur wesentlich durch den monatlichen Beitrag, sondern vor allem durch die Leistungsmerkmale.
Kriterien wie
• Verweisungsverzicht;
• Nachversicherungsgarantien ohne Gesundheitsprüfung (z.B. bei Geburt eines Kindes, Gehaltserhöhung, Selbstständigkeit etc.);
• Netto-/Bruttobeitragsverhältnis;
• Rückwirkende Leistung bei späterer Meldung;
• Prognosezeitraum;
• Einteilung in Berufe und Berufsgruppen;
• krankheitsbedingte Ausschlüsse;
• steuerliche Anrechnungsmöglichkeiten durch die Kombination mit einer Basisrente sind nur einige von vielen, die es zu prüfen gilt.
Es ist uns ein Anliegen, dass Sie gut abgesichert sind! Ermitteln Sie daher – gerne gemeinsam mit uns – Ihren Bedarf und den richtigen Anbieter.
Unsere Erfahrung – Ihr Gewinn!

private unfallversicherung
Eine private Unfallversicherung sichert Sie oder Ihre Kinder gegen die finanziellen Folgen eines Unfalls, also dagegen, dass ein plötzlich von außen unfreiwillig auf den Körper einwirkendes Ereignis eine Gesundheitsschädigung verursacht.
Jährlich passieren in Deutschland ca. 9 Mio. Unfälle. In der gesetzlichen Unfallversicherung, deren Träger unterschiedliche Berufsgenossenschaften sind, sind alle Arbeitnehmer versichert, allerdings nur auf dem Weg von und zu ihrer Arbeit sowie während der Arbeitszeit. Etwa 60-70% aller Unfälle geschehen in der Freizeit, d.h. die gesetzliche Unfallversicherung haftet in diesen Fällen nicht. Auch Selbstständige sind nicht – sofern nicht speziell vereinbart – durch eine Berufsgenossenschaft abgesichert.
Aus diesem Grund kann die private Absicherung gegen die finanziellen Folgen eines Unfalles durchaus ratsam sein. Für Erwachsene sollte wenn möglich die Absicherung durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung Vorrang haben, denn nur rund 1% aller Berufsunfähigkeiten ist wiederum auf Unfälle zurück zu führen.
Für Kinder jedoch ist diese Art der Absicherung besonders empfehlenswert, da sie stark unfallgefährdet sind. Dies belegt auch die Statistik, die besagt, dass bei den jährlich ca. 9 Mio. Unfällen etwa 1,5 Mio. Mal Kinder betroffen sind. Gerade bei schweren gesundheitlichen Folgen stehen die Eltern häufig vor einer erheblichen finanziellen Herausforderung, um ihr Kind bestmöglich zu versorgen und zu betreuen.
Unfallversicherung, worauf kommt es an?
Bei der privaten Unfallversicherung kommt es auf die Invaliditätsleistung an, die für eine Vollinvalidität stets ausreichend bemessen sein sollte. D.h. der Wegfall des Arbeitseinkommens sowie eine ständige medizinische Hilfeleistung sowie einmalige Kosten wie z.B. Umbau der Wohnung, einmalige medizinische Hilfsmittel o.ä. sollten bei der Ermittlung der richtigen Invaliditätssumme berücksichtigt werden. Desweiteren ist die Gliedertaxe, d.h. die Leistung bei Verlust einzelner Gliedmaßen, zu beachten, die, insbesondere für bestimmte Berufsgruppen wie z.B. Ärzte oder Pianisten, von besonderer Bedeutung ist. Auch die Todesfallleistung, das Krankenhaustagegeld sowie das Genesungsgeld sind Leistungsarten, bei denen sich die verschiedenen Anbieter erheblich voneinander unterscheiden. Stets sollten weitere Bedingungen verglichen werden, bevor man sich für einen Anbieter und einen Tarif entscheidet…hierzu gehören u.a.
• Leistung bei Unfall unter Geistes- und Bewusstseinsstörungen (z.B. Alkoholeinfluss);
• Schädigungen aufgrund erhöhter Kraftanstrengung;
• Zerrung oder Reißen von Muskeln, Sehnen, Bändern;
• Infektionsklauseln;
• kosmetische Operationen;
• Übergangsleistungen;
• Bergungskosten;
• Vereinbarung einer Unfallrente;
• und vieles mehr...
Ein weiteres wichtiges Kriterium insbesondere für die Vergleichbarkeit verschiedener Angebote ist die Berücksichtigung der verschiedenen Progressionsmodelle. Hierzu ein grafisches Beispiel:

Bei einer Grundinvaliditätssumme von € 100.000,- erhält der Geschädigte bei Vollinvalidität ohne Progression 100.000,-, bei 225%iger Progression € 225.000,- und bei 350%iger Progression € 350.000,-. Die Frage, die sich immer wieder stellt, sollte der versicherte lieber eine höhere Grundinvaliditätssumme bei
geringerer Progression nehmen oder vice versa?
Vorteil: Steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge
Die Beiträge zur privaten Unfallversicherung können, da der Versicherungsschutz auch Berufsunfälle einschließt, zu 50% als Werbungskosten von der Steuer
abgesetzt werden. Die restlichen 50% können steuerlich im Rahmen der beschränkt abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen abgesetzt werden.
Ermitteln Sie – gerne gemeinsam mit uns – Ihren Bedarf und den richtigen Anbieter.
Unsere Erfahrung – Ihr Gewinn!

private haftpflichtversicherung
Der/die Haftpflichtige hat laut Gesetz den von ihm/ihr verursachten Schaden - hierzu gehören also Personen-, Sach- und Vermögensschäden - in vollem Umfang und in unbegrenzter Höhe in Anspruch genommen.
§ 823 I BGB besagt: Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet.
Aus diesem Grund sollte jede in Deutschland lebende Person haftpflichtversichert sein. Denn ein auch ungewollt zugefügter Schaden an einer dritten Person oder ihrem Eigentum kann jeden sehr schnell vor den finanziellen Ruin stellen.
Eine Haftpflichtversicherung schützt dabei vor den finanziellen Folgen berechtigter und unberechtigter Ansprüche Dritter. Zu den Pflichten einer solchen Versicherung gehören demnach drei grundsätzliche Schritte:

In Abgrenzung zur Rechtsschutzversicherung hat die Haftpflichtversicherung einen eher passiven Charakter. Sie schützt das Vermögen und wehrt unberechtigte Schadenersatzsansprüche ggf. auch gerichtlich ab, während das Ziel einer Rechtsschutzversicherung die aktive Durchsetzung eigener Rechte ist und somit auch die Übernahme des finanziellen Risikos einer solchen Durchsetzung.

Im privaten Haftpflichtbereich umfassen die Versicherungsmöglichkeiten die Privathaftpflicht-, die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht-, die Bauherrenpflicht-, die Tierhalterpflicht-, sowie die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung.
Welche dieser Versicherungen Sie benötigen und welches der passende Anbieter mit dem besten Preis- Leistungsverhältnis für Ihre Bedürfnisse ist, prüfen wir gerne gemeinsam mit Ihnen. Dabei sollten Kriterien wie
• unbeschränkte Haftung bei grober Fahrlässigkeit,
• Mitversicherung der Kinder / anderer im Haushalt lebenden Personen,
• Verkehrssicherungspflichten (z.B. eigene Ferienwohnungen oder Schrebergärten),
• Schlüsselverlustrisiken,
• Mietsachschäden
und vieles mehr berücksichtigt werden.
Ermitteln Sie – gerne gemeinsam mit uns – Ihren Bedarf und den richtigen Anbieter.
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hinterbliebenenschutz - überblick
An den schlimmsten Fall möchte man am liebsten nicht denken, doch vorsorgen sollte man vor allem im Interesse der Hinterbliebenen trotzdem. Gerade auf Familien kommt im Falle des Todes eines Elternteils häufig ein unüberwindbarer finanzieller Engpass zu, den es abzusichern gilt. Im Bereich Hinterbliebenenschutz finden Sie deshalb nützliche Informationen dazu, wie Sie Ihre Familie vor diesen Folgen schützen.
risikolebensversicherung
Die Risikolebensversicherung dient der Hinterbliebenenabsicherung, wird aber auch häufig von kreditgebenden Banken als Sicherheit für Darlehen verlangt (Risikolebensversicherung mit fallender Versicherungssumme).
Bei dieser Art der Versicherung gibt es nur einen Leistungsfall – nämlich den Todesfall.
Tritt der Tod der versicherten Person ein, wird die vereinbarte Versicherungssumme an den oder die Bezugsberechtigten ausgezahlt. Endet die Laufzeit, ohne dass der Tod der versicherten Person eingetreten ist, wird keine Leistung fällig. Die Risikolebensversicherung ist wie auch andere Risikoversicherungen umso günstiger, je jünger und je gesünder Sie bei Vertragsabschluss sind.
Die Risikolebensversicherung auf zwei verbundene Leben ist eine Variante der Risikolebensversicherung, bei der es zwei versicherte Personen gibt. Die Leistung wird dann fällig, wenn eine der beiden Personen verstirbt. Versterben beide gleichzeitig, wird die Versicherungssumme nur einmal an die gesetzlichen Erben ausgezahlt. Diese Form der Risikolebensversicherung ist günstiger als zwei einzelne Versicherungen und ratsam für z.B. Ehepartner oder zwei Firmeninhaber, die sich gegenseitig absichern wollen.
Bei Risikolebensversicherungen sind die Leistungen für den Bezugsberechtigten nicht einkommenssteuerpflichtig, dennoch ist es bei hohen Versicherungssummen unter Umständen sinnvoll, wenn der Versicherungsnehmer nicht identisch mit der versicherten Person ist. Vielmehr sollte dann der/die Bezugsberechtigte und der/die Versicherungsnehmer/in ein und dieselbe Person sein, da sonst die Leistung oberhalb der Freibeträge die Erbschaftssteuer greift.
Wichtiges zum Bezugsrecht:
Bei Vereinbarung eines widerruflichen Bezugsrechts (Normalfall), kann der Versicherungsnehmer das Bezugsrecht jederzeit ohne Einwilligung eines Dritten ändern. Stirbt der/die Bezugsberechtigte, geht die Versicherungsleistung auf die gesetzlichen Erben des Versicherungsnehmers über. Ist ein unwiderrufliches Bezugsrecht vereinbart, kann der Versicherungsnehmer dieses nur mit Zustimmung des/der Bezugsberechtigten ändern. Sollte der/die Bezugsberechtigte sterben, geht das Bezugsrecht auf deren Erben über.
Umtauschrecht:
Bei einigen Versicherern gibt es bei Risikolebensversicherungen ein Umtauschrecht, welches innerhalb der Vertragslaufzeit den Wechsel zu einer kapitalbildenden Lebensversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung zulässt.
Es ist uns ein Anliegen, dass Sie gut abgesichert sind! Ermitteln Sie daher – gerne gemeinsam mit uns – Ihren Bedarf und den richtigen Anbieter.
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sterbegeldversicherung
Die Sterbegeldversicherung – auch Todesfallversicherung genannt – dient zur Absicherung der Beerdigungskosten. Sie ist somit eine Form der Lebensversicherung und kennt wie auch die Risikolebensversicherung nur einen Leistungsfall – den Todesfall. Im Unterschied zur Risikolebensversicherung kann die Sterbegeldversicherung ohne Gesundheitsprüfung abgeschlossen werden. I.d.R. besteht eine Wartezeit von drei Jahren, bevor die Leistung möglich wird.
Es ist uns ein Anliegen, dass Sie gut abgesichert sind! Ermitteln Sie daher – gerne gemeinsam mit uns – Ihren Bedarf und den richtigen Anbieter.
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sachversicherung - überblick
In diesem Bereich finden Sie nützliche Informationen zu Haftpflicht-, Wohngebäude-, Hausrat-, Rechtsschutz- und KFZ-Versicherungen.
tierhalterhaftpflichtversicherung
Jedes Tier, das anderen Sach- oder Personenschäden verursachen kann, sollte haftpflichtversichert werden.
§ 833 I BGB besagt: Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
Das BGB beschreibt in § 833 die sogenannte Gefährdungshaftung von Tierhaltern. Das bedeutet, der Schädiger haftet in diesem Fall auch ohne Verschulden bzw. ohne vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten.
Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung schützt vor diesen finanziellen Risiken. Sie prüft im Schadensfall zum einen, ob der Anspruch gegen Sie rechtlich begründet ist, und gleicht zum anderen berechtigte Schadenersatzansprüche aus.
Auf folgende Merkmale könnten bei Vertragsabschluss von besonderer Bedeutung sein:
• Ausreichende Höhe der Versicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden;
• Mitversicherung von Mietsachschäden an zu privaten Zwecken gemieteten Räumen;
• private Kutschfahrten inkl. unentgeltliche Beförderung von Gästen;
• Mitversicherung von Fohlen des versicherten Pferdes;
• Mitversicherung von Flurschäden;
• Versicherungsnehmer als Tierhüter, sofern er nicht gewerbsmäßig tätig ist;
• Teilnahme an Schlittenhunderennen;
• Weltweiter Versicherungsschutz bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt.
Es ist uns ein Anliegen, dass Sie gut abgesichert sind! Ermitteln Sie daher – gerne gemeinsam mit uns – Ihren Bedarf und den richtigen Anbieter.
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bauherrenhaftpflichtversicherung
Als Bauherr ist neben einer Feuerrohbauversicherung vor allem die Bauherrenhaftpflichtversicherung ein Muss, denn der Bauherr haftet für Personen- und Sachschäden Dritter, die auf dem Baugrundstück entstehen, in unbegrenzter Höhe. Dabei ist es vor allem bei Kindern egal, ob sich die geschädigte Person berechtigt oder unberechtigt auf dem Baugrundstück befunden hat.
Wichtige Faktoren für die Preisbestimmung bei der Bauherrenhaftpflichtversicherung sind u.a.
• die Bausumme,
• die Art und Größe des Bauvorhabens,
• der Umfang der Eigenleistungen,
• und vieles mehr…
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hausratversicherung
Zum Hausrat gehören alle Sachen, die einer Person zum privaten Gebrauch oder Verbrauch dienen. Sie sollten gegen Feuer, Leitungswasserschäden, Einbruchdiebstahl und weitere Risiken (z.B. Elementarschäden) versichert werden.
Die genannten Gegenstände sind i.d.H. des Neuwerts bei fast jeder Hausratversicherung gegen Schäden durch
• Feuer, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Absturz oder Anprall eines Flugfahrzeugs,
• Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch, Raub oder dem Versuch einer solchen Tat,
• Leitungswasser,
• Sturm/Hagel
versichert. Auf Wunsch kann auch das Fahrrad gegen einfachen Diebstahl mitversichert werden.
Um die guten von den schlechten Anbietern und Tarifen zu unterscheiden, kommt es allerdings auf weitere Bedingungen an. So sollte u.a. geprüft werden, ob Deckung für folgende Sachverhalte besteht:
• Überspannungsschäden;
• Bargeld, Sparbuch, Schmuck in ausreichender Höhe;
• Aufräumkosten & Hotelkosten nach einem Brand;
• Reparaturkosten nach einem Einbruch;
• vorübergehend außerhalb der Wohnung befindliche Sachen;
• vorübergehend mehrerer Wohnorte bei einem Umzug;
• Photovoltaikanlagen;
• Elementarschäden (Überschwemmung, Hochwasser, Erdrutsch etc.);
• und vieles mehr…
Desweiteren kommt bei einer Hausratversicherung der Ermittlung der richtigen Versicherungssumme eine enorme Bedeutung zu. Alle Gegenstände müssen mit dem Neuwert bewertet worden sein. Ansonsten wird die Versicherung im Schadensfall die Kosten nur anteilig erstatten, auch wenn die Versicherungssumme durch den Schaden noch nicht einmal voll ausgeschöpft wurde. Dieses Risiko lässt sich durch die exakte Wertermittlung (z.B. durch Wertermittlungsbögen oder unsere fachliche Unterstützung) oder aber durch die Vereinbarung eines Unterversicherungsverzichts (VS: € 650,- pro qm)
vermeiden.
Es ist uns ein Anliegen, dass Sie gut abgesichert sind! Ermitteln Sie daher – gerne gemeinsam mit uns – Ihren Bedarf und den richtigen Anbieter.
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wohngebäude- und feuerrohbauversicherung
Die eigene Immobilie ist für viele Deutsche ein wesentlicher Bestandteil Ihres Vermögens und der Altersvorsorge. Entsprechend wichtig ist die Absicherung gegen unvorhersehbare Schadenereignisse durch eine Wohngebäudeversicherung.
Die Wohngebäudeversicherung schützt alle festen Bestandteile Ihres Gebäudes gegen
• Feuerschäden,
• Sturmschäden,
• Hagelschäden,
• Leitungswasserschäden.
Auf Vereinbarung können auch die sogenannten Elementarschäden wie Überschwemmung, Erdbeben, Erdrutsch, Lawinen oder Rückstau mitversichert werden. Je nach vereinbartem Schutz werden die so entstandenen Schäden z.B. zum Neuwert ersetzt.
Je nach regionalen Gegebenheiten variieren die Prämien der Versicherer zum Teil erheblich. Hier ist ein umfangreicher Vergleich zwischen verschiedenen Anbietern und die genaue Kenntnis der Gepflogenheiten der Versicherer z.B. im Schadensfall unabdingbar, um gut abgesichert zu sein. Auch für die Ermittlung der korrekten Versicherungssumme ist fachliches Wissen wichtig. Denn schon die falsche Angabe der Wohnfläche (kritische Faktoren sind z.B. Dachboden, Keller, Treppenhaus etc.) kann es im Schadenfall zu Problemen mit dem Versicherer kommen.
Sollten Sie Bauherr sein, ist zudem wichtig, dass die Bedingungen der Gebäudeversicherung vom ersten Tag des Baubeginns schon den Schutz gegen Feuer im Rohbau umfasst.
Es ist uns ein Anliegen, dass Sie gut abgesichert sind! Ermitteln Sie daher – gerne gemeinsam mit uns – Ihren Bedarf und den richtigen Anbieter.
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rechtsschutzversicherung
Recht haben und Recht bekommen, sind bekannter Maßen zwei unterschiedliche Dinge. Selbst in Deutschland, einem Land mit vergleichsweise hoher Rechtssicherheit, bedarf es häufig eines langen Atems und viel Geld, um seine rechtlichen Ansprüche vor Gericht durchzusetzen. Für einen solchen Fall ist eine Rechtsschutzversicherung unverzichtbar, die auch die Anwalts- und Gutachterkosten übernimmt sowie sofortige Deckungszusagen erteilt.
Auf Wunsch können folgende Rechtsschutzarten vereinbart werden:
• Privatrechtsschutz;
• Grundstücks-/ Mietrechtsschutz;
• Verkehrsrechtsschutz;
• Arbeitsrechtsschutz;
• Vertragsrechtsschutz;
• Beratungsrechtsschutz;
• Strafrechtsschutz im beruflichen Bereich;
• und vieles mehr…
Bei den Bedingungen sollte man u.a. auf folgende Merkmale achten:
• ausreichend hohe Versicherungssumme;
• weltweiter Versicherungsschutz;
• Vorverträge für die Höhe der Prämie;
• Schadensfreiheitsrabatt;
• Rabatte für Singles, Senioren und bestimmte Berufsgruppen.
Abgrenzung zur Haftpflichtversicherung
In Abgrenzung zur Rechtsschutzversicherung hat die Haftpflichtversicherung einen eher passiven Charakter. Sie schützt das Vermögen und wehrt unberechtigte Schadenersatzansprüche ggf. auch gerichtlich ab, während das Ziel einer Rechtsschutzversicherung die aktive Durchsetzung eigener Rechte ist und somit auch die Übernahme des finanziellen Risikos einer solchen Durchsetzung.

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kfz-versicherungen
§ 7 Straßenverkehrsgesetz (StVG) besagt: Wird bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs oder eines Anhängers, der dazu bestimmt ist, von einem Kraftfahrzeug mitgeführt zu werden, ein Mensch getötet, der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Halter verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
Das StVG beschreibt in § 7 die sogenannte Gefährdungshaftung von Fahrzeugführern/-haltern. Das bedeutet, der Schädiger haftet in diesem Fall auch ohne Verschulden bzw. ohne vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten.
In Deutschland herrscht daher für das Halten von Kfz eine Versicherungspflicht und für die Versicherungsgesellschaften ein Kontrahierungs-/ Annahmezwang in Bezug auf Kfz-Haftpflichtversicherungen.
Zusätzlich können Sie sich freiwillig gegen Schäden an Ihrem eigenen Kraftfahrzeug, neben möglichen Ansprüchen gegen den Schadengegner, mit der Teil- bzw. Vollkaskoversicherung absichern.
Bei der Bestimmung der Prämien durch die Versicherungsgesellschaften kommt es u.a. auf folgende Merkmale an:
• Fahrzeugtyp;
• Zulassungsbezirk;
• Schadenfreiheitsrabattsystem;
• Nutzerkreis;
• Geschlecht;
• Alter;
• Beruf;
• Fahrleistung;
• Abstellplatz;
• und viele mehr…
Wichtige Leistungsmerkmale, die es bei Vertragsabschlusss einer Kfz-Versicherung zu beachten gilt, sind u.a.:
• Entschädigung zum Neuwert;
• Mallorcadeckung;
• Erweiterte Wildschadenklausel;
• Leistung der Kaskoversicherung auch bei grober Fahrlässigkeit;
• und vieles mehr…
Es ist uns ein Anliegen, dass Sie gut abgesichert sind! Ermitteln Sie daher – gerne gemeinsam mit uns – Ihren Bedarf und den richtigen Anbieter.
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altersvorsorgeüberblick
Questo offre la massima flessibiità ma al tempo stesso richiede una certa competenza tecnica (anche se il codice utilizzato è piuttosto semplice e ricco di esempi / commenti). Tuttavia, abbiamo già in mente una seconda versione che possa semplificare anche questo processo, permettendo all'utente di selezionare le operazioni e i campi da un elenco direttamente nel pannello amministrativo di Joomla.
Altre cose belle
Non è stato inserito nessuno stile particolare nella personalizzazione: abbiamo costruito il codice HTML con id e classi sensate in ogni elemento, in modo che sia possibile personalizzarlo facilmente tramite CSS. La gestione dello stile rimane totalmente nella mano dell'utilizzatore.
E' fornito in un pacchetto di installazione direttamente compatibile con il sistema di installazione di Joomla.
Abbiamo preparato delle istruzioni di utilizzo che pubblicheremo anche su questo blog.
Vi offriamo aiuto per la configurazione e l'utilizzo. E fintanto che non aggiungeremo una gestione user-friendly del javascript, la nostra assistenza sarà ancora più significativa.
Ok, la compro
Come altre nostre estensioni, Precart è distribuito da VirtueMartPro (http://www.virtuemartpro.it) al costo di € 200 + IVA, completo di istruzioni di utilizzo e dell'assistenza necessaria per la prima installazione; se volete ordinarlo potete contattare direttamente loro. Entro breve vi mostreremo un paio di siti dove viene usato il Precart, e una demo dove poterne intuire le potenzialità.
Per qualunque ulteriore informazione potete come sempre contattarci a info@gibilogic.com o dalla pagina dei contatti.
Verificando quanto già esistente per risolvere questo problema ci siamo imbattuti in sistemi che si basano sull'utilizzo di un componente esterno (es. ChronoForms) e/o su una pesante modifica di VirtueMart. Nessuno dei due ci piaceva, per il fatto che richiedevano una gestione più complessa e/o modifiche troppo pesanti per poter convivere pacificamente con gli aggiornamenti di VirtueMart.
Allora ci siamo posti fin dall'inizio alcune linee guida: la nostra personalizzazione doveva essere:
1. fortemente integrata con VirtueMart, sfruttando quindi tutte le possibilità di base
2. poco invasiva, riducendo al minimo le modifiche e le aggiunte
3. flessibile, in modo da poter essere usata per diverse esigenze.
Ce l'abbiamo fatta? Vediamo.
Integrazione
Non si tratta di una estensione separata, ma di una personalizzazione di VirtueMart attraverso l'uso di alcuni file aggiuntivi, per ottenere una versione che supporta il preventivo in tempo reale. Non ci sarà bisogno quindi di una doppia gestione di prodotti, prezzi, attributi, in quanto le funzioni e i calcoli sono gli stessi utilizzati dal motore "base" di VirtueMart. Abbiamo usato il sistema delle user_class e nessun file originale di Virtemart è stato modificato.
Poca invasività
Da un punto di vista tecnico, viene aggiunto il minor codice possibile. Ovunque possibile abbiamo costruito legami nuovi tra funzioni e viste che in VirtueMart esistono già, semplicemente cambiando i tempi o i parametri di utilizzo. Questo ci garantisce una m
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