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wegfall der 3-jahresfrist bei der pkv ab 2011

Seit Januar 2011 ist die sogenannte „3-Jahres-Frist“ für die private Krankenversicherung weggefallen. Angestellte müssen daher nicht mehr warten, bis sie 3 Kalenderjahre hintereinander mit ihrem Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen, um sich privat krankenzuversichern. Seit dem 01.01.2011 reicht es, wenn das Einkommen ein Kalenderjahr über der Grenze lag. Das bedeutet, wer im Kalenderjahr 2010 als Angestellter mehr als € 49.950 verdient hat, kann sich privat versichern. Gleiches gilt für Berufseinsteiger, die voraussichtlich im Jahr 2011 mehr als € 49.500 verdienen werden.

erbschaftssteuertabelle

Zum Jahr 2010 gab es eine Reform der Erbschaftssteuer. Diese sieht wie folgt aus:




schadenbeispiele

Bauherrenhaftpflicht:
Teile eines Gerüstes stürzen auf einen Passanten oder Kinder verletzen sich
beim unerlaubten Spielen auf der Baustelle. Der Bauherr haftet mit seinem
jetzigen und künftigen Vermögen.


Tierhalterhaftpflichtversicherung:
Ihr Hund rennt vor ein Auto oder ein Fahrrad und verursacht einen Unfall.
Ihr Pferd brennt durch und verletzt dabei einen Passanten.


Rechtschutzversicherung:
Sie würden gerne an einer Uni einen Studiengang belegen, dessen NC deutlich
zu niedrig ist. Eine gute Rechtschutz übernimmt hier die Kosten.

allgemeine infos zur privaten
krankenversicherung

Wonach richten sich die Beiträge der Privaten Krankenversicherungen?

• Eintrittsalter der zu versichernden Person;
• Geschlecht der zu versichernden Person;
• Gesundheitszustand der zu versichernden Person;
• gewünschte Versicherungsleistungen (Tarif);
• Einschluss der Kinder in den Versicherungsschutz;
• ausgeübter Beruf (bei einigen Krankentagegeldtarifen).


Verdiene ich genug, um mich als Angestellter privat zu versichern?
Ermittlung der JAEG
: z.T. € 49.500,-

Berücksichtigt wird:
• „normales“ Gehalt;
• regelmäßig gezahltes Urlaubsgeld;
• regelmäßig gezahlte Überstunden;
• vermögenswirksame Leistungen;
• Sachbezüge (z.B. Dienstwagen).

Nicht berücksichtigt wird:
• Familienzuschläge;
• nebenberufliche Provisionen;
• einmalig ausbezahlte Überstunden;
• Fahrtkostenzuschüsse;
• Jubiläumszahlungen.